Regelungen / Informationen

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Alles was Sie noch wissen sollten...

Für alle Leistungen, wie beispielsweise Weiterbildungsseminare, Trainings, Arbeitskreise etc. gelten folgende Regelungen:

 

  1. Die Anzahl der Teilnehmer ist – auch in Ihrem Interesse - begrenzt. Daher werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Dem Teilnehmer wird umgehend per Email oder telefonisch die Teilnahme bestätigt bzw. unter Nennung eines Alternativtermins abgesagt, falls keine freien Teilnehmerplätze für diesen Termin vorhanden sind.
  2. Die Entrichtung der Teilnahmegebühr kann im Voraus per Überweisung erfolgen oder alternativ am Veranstaltungstag in BAR.
  3. Die Seminarräumlichkeiten befinden sich - sofern nicht anders angegeben - bei uns vor Ort in der Goethestraße 43, 58791 Werdohl. Kostenlose Parkmöglichkeiten sind in ausreichender Anzahl gegeben.
  4. Stornierungen werden nur schriftlich per Post, Fax oder Email akzeptiert. Wird eine Stornierung 2 Kalendertage oder früher vor dem Veranstaltungsbeginn vorgenommen, ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Bei erst danach erfolgtem Rücktritt (auch bei Nichterscheinen) wird die halbe Teilnahmegebühr berechnet. Die schriftliche Benennung eines Ersatzteilnehmers vor Veranstaltungsbeginn ist ohne die Berechung zusätzlicher Gebühren möglich.
  5. Der Auftragnehmer behält sich vor, notwendige inhaltliche, organisatorische und methodische Abweichungen oder Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese dem Ziel der Veranstaltung nicht widersprechen. Referenten können jederzeit durch gleich oder ähnlich qualifizierte Personen hinsichtlich des jeweiligen Themas ersetzt werden.
  6. Der Auftragnehmer behält sich die Absage oder Terminverlegung von Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen oder aus sonstigen wichtigen, unvorhersehbaren Gründen vor. Bei Absage der Veranstaltung wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr ohne Abzug zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung besteht nicht.
  7. Die Teilnahmegebühren verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – pro Teilnehmer und beinhalten auch Pausengetränke.
  8. Reisekosten (Übernachtungskosten, Fahrtkosten etc.) sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten und sind von jedem Teilnehmer selbst zu tragen.
  9. Der Auftragnehmer haftet nicht für im Rahmen der Veranstaltung eingetretene Vermögensschäden der Teilnehmer infolge Verlust bzw. Beschädigung von Sachen, es sei denn, die Schäden sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers, deren gesetzlicher Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
  10. Die Veranstaltungsunterlagen - sofern ausgegeben - sind urheberrechtlich geschützt und werden exklusiv unseren Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Diese dürfen nicht – auch nicht in Auszügen – ohne Einwilligung des Auftragnehmers bzw. des Urheberberechtigten vervielfältigt oder verbreitet werden. Auch die während der Veranstaltung zur Verfügung gestellte Software darf weder verändert noch kopiert werden.

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Veranstaltung

Freitag, 31.12.2010

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News

Mittwoch, 23.06.2010

Bundesdatenschutzbeauftragter fordert Nachbesserungen am Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes drängt zur Nachbesserung des vorgelegten Entwurfs eines Beschäftigungsdatenschutzgesetzes.

News

Donnerstag, 01.04.2010

Unentgeltliche Auskunft bei Auskunfteien, wie z.B. Schufa

Seit heute kann einmal je Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft verlangt werden.

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Freitag, 04.09.2009

Beschäftigtendatenschutzgesetz

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz stellte heute einen Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vor.

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Dienstag, 01.09.2009

Neues Datenschutzgesetzes tritt in Kraft

Wichtige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes treten ab heute in Kraft

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