Externer Datenschutzbeauftragter
Die Bestellung eines professionellen Datenschutzberaters als externen Datenschutzbeauftragten bringt – im Gegensatz zur Bestellung eines eigenen Mitarbeiters – viele Vorteile:
- Kalkulierbare, vertraglich festgelegte Kosten für diese „Investition“
(Keine Lohnnebenkosten sowie Kosten für Urlaub und Krankheit) - keine Kosten für die Fort-/Weiterbildung des internen DSB
(Verpflichtung zur Kostenübernahme und Freistellung gem. § 4f Abs. 3 BDSG) - kein (verlängerter) Kündigungsschutz
( gem. § 4f Abs. 3 BDSG) - kurzfristige Verfügbarkeit
(keine Einarbeitungszeiten, fachliche Leistung ab Vertragsschluss) - professionelle Betreuung/Beratung
(Hohe Fachkunde durch Erfahrung und ständige Weiterbildung) - keine Betriebsblindheit
- kein Tätigkeitskonflikt mit anderen Tätigkeiten im Unternehmen
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Bestellen Sie unseren Datenschutzberater als externen Datenschutzbeauftragten und profitieren auch Sie von unseren Leistungen:
- Übernahme des Datenschutzmandats als externer Datenschutzbeauftragter
- Schulung der Mitarbeiter
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG
- Durchführung von Vorabkontrollen
- Unabhängige Kontrollen
- Gewährleistung der Rechte der Betroffenen
- Dokumentationen (interne Dokumentationen, öffentliches Verfahrensverzeichnis)
- Fachkundige Beratung in Datenschutzfragen

