Datenschutz - Consulting
Neben unserer Dienstleistung des externen Datenschutzbeauftragten bieten wir Ihnen auch folgende Tätigkeiten im Rahmen unseres Datenschutz-Consultings an:
Durchführung von Datenschutz – InHouse - Schulungen für Ihre Mitarbeiter
Gemäß § 4g Abs. 1 Nr. 2 BDSG („die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes […] vertraut zu machen.“) gehört die Schulung zu den elementaren Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.
Auch wenn Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, muss die Geschäftsleitung die Erfüllung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sicherstellen.
Gerne übernehmen wir diese Aufgabe bei Ihnen vor Ort, unabhängig bei fehlender gesetzlicher Verpflichtung der Bestellung oder zur Unterstützung Ihres internen Datenschutzbeauftragten.
Beratungsleistungen zur Unterstützung Ihres Internen Datenschutzbeauftragten
Fehlt es Ihrem internen DSB an der zeitlichen Kapazität, alle Aufgaben im erforderlichen Umfang wahrzunehmen? Gerne übernehmen wir auch bestimmte Einzelleistungen, wie zum Beispiel die Schulungstätigkeiten, die Mitarbeit in Projekten, etc.
Auch als neutraler Ansprechpartner stehen wir Ihrem internen Datenschutzbeauftragten bei seiner Tätigkeit in beratender Funktion zur Seite.
Beratungsleistungen im Rahmen von geplanten Projekten
Nachträglich notwendige Änderungen verursachen hohe Kosten! Aus diesem Grund unterstützen wir Sie bereits in der Planungsphase bei der datenschutzkonformen Umsetzung von Projekten.
Beratungsleistungen im Rahmen der Auswahl von Auftragsdatenverarbeiter
Heutzutage werden immer mehr Aufgaben an externe Dienstleister ausgelagert, wobei auch personenbezogene Daten weitergegeben werden. In diesem Fall ist weiterhin das Unternehmen für den Datenschutz beim Auftragsdatenverarbeiter verantwortlich. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von geeigneten & kompetenten Dienstleistern und die Sicherstellung des Datenschutzstandards.

